In 4 Schritten: Praxisgründung leicht gemacht

Träumen auch Sie davon, alleine oder mit Kollegen eine Praxis zu eröffnen? Lesen Sie jetzt, wie Sie in vier Schritten bürokratische Herausforderungen meistern, damit Sie Ihre Patienten schnellstmöglich in den eigenen vier Praxiswänden behandeln können. 

19.3.2024
Leitfaden
5
Min. Lesezeit
Autor:
© Tima Miroshnichenko/Pexels

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„Endlich mein eigener Chef sein!“, denken viele festangestellte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten – etwa die Hälfte setzt diesen Wunsch in die Realität um. Der administrative Aufwand ist jedoch hoch! Damit Ihre Praxisgründung nicht an der Bürokratie scheitert, sollte sie also nicht nur gut überlegt, sondern auch strukturiert geplant werden. Denn der Prozess ist langwierig: Anträge, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kosten Gründer viel Zeit, obwohl sie letztendlich nur einem Zweck dienen: dem Wohle der Patienten.

Mehr als 50 Prozent aller Ärzte machen sich mit einer eigenen Praxis selbstständig.

Das sind die formalen Voraussetzungen

Eines vorneweg: Mindestens ein Jahr sollten Sie für den gesamten Prozess der Praxiseröffnung einplanen. Denn auf dem Weg zum eigenen Namen am Klingelschild müssen Sie viele wegweisende Entscheidungen treffen. Wichtig ist deshalb eine gründliche Vorbereitung!

Das gilt für Mediziner sowie Psychotherapeuten

Doch wer darf in Deutschland eigentlich eine Arzt- oder psychotherapeutische Praxis eröffnen? Die Antwort auf diese Frage regelt der Gesetzgeber: Eine (zahn-)ärztliche oder psychotherapeutische Approbation bzw. ein gleichwertiger Abschluss aus dem Ausland ist Pflicht. Alle Ärzte, die später auch gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten, brauchen zudem eine abgeschlossene Facharztausbildung. Für die Niederlassung in der eigenen Privatpraxis ist diese nicht zwingend notwendig.

Das gilt für Logopäden sowie Physiotherapeuten

Sie sind Logopäde oder Physiotherapeut mit Gründungswunsch? Dann benötigen Sie wie alle medizinischen oder therapeutischen Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen entsprechende Nachweise über ihre Ausbildung und Zusatzqualifikationen, wenn Sie eine Praxis eröffnen möchten. 

Unternehmerische Entscheidungen auf dem Weg zur eigenen Praxis

Neben diesen formalen Voraussetzungen werden Sie im Rahmen des Gründungsprozesses auch mit einer Reihe essenzieller unternehmerischer Fragen konfrontiert: Möchten Sie nur privat versicherte Patienten sowie Selbstzahler behandeln oder eine Kassenzulassung beantragen? Eröffnen Sie eine neue Praxis oder übernehmen Sie lieber eine bestehende? Eng damit verbunden ist die Wahl des Praxismodells. Gründen Sie eine:

  • Einzelpraxis,
  • Gemeinschaftspraxis,
  • Praxisgemeinschaft oder ein
  • medizinisches Versorgungszentrum?

All diese Fragen sollten Sie vor der Gründung beantworten können. Diese Entscheidungen hängen neben der individuellen Präferenz auch von vielen weiteren Faktoren ab. Beispielsweise von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, dem bevorzugten Standort, der Wettbewerbssituation, den privaten Umständen und vielem mehr. 

Wer unsicher ist, kann auch professionelle Unterstützung durch ärztliche Steuerberater bzw. Steuerberaterinnen oder Medizinrechtler in Anspruch nehmen. Hier können Sie mithilfe eines professionellen Rats die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle und Rechtsformen gegeneinander abwägen.

Schritt 1: Beantragen Sie den Eintrag ins Arztregister und Ihre Kassenzulassung

Alternative: Sobald Sie sich für ein Praxismodell entschieden haben, kommen Sie in die erste heiße Phase der Praxisgründung. Nun kommen Sie in die erste heiße Phase der Praxisgründung und können (bzw. müssen!) jetzt die entsprechenden Anträge bei Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung stellen.

So gelingt die Aufnahme ins Arztregister 

Zunächst lassen Sie sich als Arzt oder Psychotherapeut im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise als Zahnarzt in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eintragen. Die notwendigen Dokumente umfassen neben dem ausgefüllten Antragsformular unter anderem:

Die notwendigen Dokumente für die Aufnahme ins Arztregister.

Ihr Weg zur kassenärztlichen Zulassung 

Sie wollen gesetzlich Versicherte behandeln? Dann beantragen Sie als Zahnarzt, Allgemeinmediziner oder Psychotherapeut im Anschluss an die Aufnahme ins Register Ihre Kassenzulassung. Ganz offiziell heißt das: Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Voraussetzung hierfür ist die Wahl eines Vertragsarztsitzes, also des Standortes Ihrer Praxis. Die Regelungen für diesen Prozess finden Sie auf der Informationsseite „Lass dich nieder!" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

Auch für die Kassenzulassung benötigen Sie wieder einige Urkunden und Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kopie des Eintrags im Arztregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis 
  • Lebenslauf
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Zahnärzte benötigen zusätzlich noch einen Nachweis über die zweijährige Vorbereitungszeit, die sie als Assistenten oder Vertreter eines kassenärztlichen Vertragszahnarztes absolviert haben.

Für weitere Informationen zur Antragstellung und den benötigten Unterlagen wenden Sie sich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung bzw. an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung oder die entsprechende Niederlassung in Ihrem Bundesland.

Schritt 2: Informieren Sie die Behörden über die Praxisgründung 

Sie haben Ihren Eintrag ins (Zahn-) Arztregister und auch Ihre Kassenzulassung erhalten? Dann sind Sie Ihrem Traum von der eigenen Praxis bereits ein ganzes Stück näher gekommen! Bevor Sie sich ganz offiziell niederlassen können, müssen Sie noch folgende Behörden informieren:

  • Gesundheitsamt
  • Ärztekammer
  • Versorgungswerk
  • Krankenkasse
  • Finanzamt
  • TÜV
  • Berufsgenossenschaft
    Es lohnt sich, hierfür eine individuelle Checkliste anzufertigen, damit Sie für Ihr Gründungsvorhaben kein Amt vergessen.

Schritt 3: Beginnen Sie mit dem Praxismarketing 

Doch nicht nur staatliche Stellen müssen über Ihre Niederlassung in der eignen Praxis informiert werden, sondern auch Ihre zukünftigen Patienten. Damit Sie also nicht in einer leeren Praxis stehen, beginnen Sie rechtzeitig mit dem Praxismarketing. Besonders erfolgreich ist dabei eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen, um möglichst viele Menschen zu erreichen:

Wie Sie Praxismarketing betreiben können.

Nach diesen drei Schritten sind Sie nun fast bereit, die Arbeit in Ihrer eigenen (Zahn-)Arzt- oder psychotherapeutischen Praxis aufzunehmen! Was noch fehlt? Die Praxisorganisation! Denn clevere Gründer machen sich schon im Vorhinein Gedanken über den Ablauf des Praxisalltags. Durchschnittlich acht Stunden zusätzliche administrative Aufgaben kommen dabei wöchentlich auf Sie zu. 

Schritt 4: Organisieren Sie Ihre Praxis digital

Von der elektronischen Patientenakte über die Patientenaufnahme bis zur Abrechnung: Die Digitalisierung hat das Gesundheitswesen längst erreicht und erleichtert Ärzten sowie Psychotherapeuten den Praxisalltag. Statt viel Zeit mit der Verwaltung zu verschwenden, haben Praxisinhaber so mehr Zeit für die Arbeit, die ihnen wirklich am Herzen liegt: die Behandlung ihrer Patienten.

Denn die papierlosen Prozesse sparen viel Zeit! Nelly erfasst bei der Anamnese über das Smartphone Ihrer Patienten wichtige Daten und speichert sie direkt im Praxisportal, wo sie für Ihr Personal jederzeit „klickbereit“ sind. Damit wird der Drucker, der Scanner und der Schredder in Ihrer Praxis von Tag eins an (fast) obsolet!

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

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So gelingt die Aufnahme ins Arztregister 

Zunächst lassen Sie sich als Arzt oder Psychotherapeut im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung beziehungsweise als Zahnarzt in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eintragen. Die notwendigen Dokumente umfassen neben dem ausgefüllten Antragsformular unter anderem:

Die notwendigen Dokumente für die Aufnahme ins Arztregister.

Ihr Weg zur kassenärztlichen Zulassung 

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  • Gesundheitsamt
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Doch nicht nur staatliche Stellen müssen über Ihre Niederlassung in der eignen Praxis informiert werden, sondern auch Ihre zukünftigen Patienten. Damit Sie also nicht in einer leeren Praxis stehen, beginnen Sie rechtzeitig mit dem Praxismarketing. Besonders erfolgreich ist dabei eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen, um möglichst viele Menschen zu erreichen:

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Von der elektronischen Patientenakte über die Patientenaufnahme bis zur Abrechnung: Die Digitalisierung hat das Gesundheitswesen längst erreicht und erleichtert Ärzten sowie Psychotherapeuten den Praxisalltag. Statt viel Zeit mit der Verwaltung zu verschwenden, haben Praxisinhaber so mehr Zeit für die Arbeit, die ihnen wirklich am Herzen liegt: die Behandlung ihrer Patienten.

Denn die papierlosen Prozesse sparen viel Zeit! Nelly erfasst bei der Anamnese über das Smartphone Ihrer Patienten wichtige Daten und speichert sie direkt im Praxisportal, wo sie für Ihr Personal jederzeit „klickbereit“ sind. Damit wird der Drucker, der Scanner und der Schredder in Ihrer Praxis von Tag eins an (fast) obsolet!

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Sie können Ihren Patienten mit Nelly 90 Minuten mehr Zeit schenken – und das jeden Tag. Denn das Signatur- und Abrechnungstool ermöglicht Ihnen die papierlose Organisation Ihrer Praxis durch die Digitalisierung von Dokumenten, Unterschriften und Zahlungen. Langwieriger Papierkrieg wird dadurch überflüssig. Schaffen auch Sie jetzt in Ihrer Praxis einen digitalen Workflow. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Ihrem individuellen Fall!

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Laura Sophia Hauck

Autorin

Laura Sophia Hauck ist Soziologin und Expertin im Bereich Lektorat und Content. Hier hat sie sich besonders auf den medizinischen Bereich spezialisiert.

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